Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lebensraums Schule sind gegenseitige Achtung und Wertschätzung Grundvoraussetzung. Deshalb fühlen wir uns dem Wort der heiligen Angela, der Gründerin des Ursulinenordens, verpflichtet:
„Schätzet einander, helfet einander, ertraget einander!“
Wir wünschen uns an unserer Schule eine gute Arbeitsatmosphäre mit lernfreundlichen Rahmenbedingungen, in der alle Beteiligten die Aufgaben einer modernen Schule erfüllen und das Bildungsziel der Schule erreichen können (vgl. Art. 56 (4) BayEUG). Damit ein gutes Schulklima entstehen kann, müssen vielfältige und unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt werden. Das heißt für uns:
• Wir achten einander und setzen uns füreinander ein.
• Wir bemühen uns um vorbildliches Verhalten.
• Wir unterlassen alles, was uns selbst oder andere gefährden könnte.
• Wir respektieren das Eigentum anderer, auch das öffentliche Eigentum
wie z. B. Schuleinrichtung, Bücher und Ausstellungsstücke.
• Wir achten auf einen höflichen Umgangston und grüssen.
• Wir schützen unsere Umwelt – auch in der Schule.
Oft können Probleme zwischen den Menschen durch offene Gespräche gelöst werden.
Gibt es Probleme mit Schülerinnen, wende dich an die Streitschlichter (RS) deiner Klasse, an deine Tutorinnen oder an deine Klassenleitung.
Gibt es Probleme mit einer Lehrkraft, so sprich zuerst mit dieser selbst. Wenn das nichts genützt hat, wende dich an deine Klassenleitung. Wenn du ein Problem mit deiner Klassenleitung hast, wende dich an einen der Verbindungslehrer und zuletzt an die Schulleitung als Ansprechpartner.
1. Ich betrete das Schulgebäude erst ab 7:45 Uhr, ab 7:30 Uhr kann ich mich in der Aula aufhalten. Anschließend bereite ich mich in meinem Klassenzimmer auf den Beginn des Unterrichts vor.
2. Mein Fahrzeug stelle ich Platz sparend auf den angewiesenen Plätzen ab.
3. Einen PKW-Parkplatz kann ich nur benutzen, wenn ich einen Parkausweis besitze.
4. Aus Sicherheitsgründen darf ich Fachräume nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten und benutzen.
5. Im Bereich der Sporthalle darf ich mich nur während der Sportstunden und kurz zuvor aufhalten, wenn die Sportlehrkräfte anwesend sind.
6. Für Toilettengänge sind die Pausenzeiten vorgesehen. Ich wechsle schnell in die Fachräume oder in ein anderes Klassenzimmer. Weil erst Ruhe auf dem Korridor das Lernen in den Klassenzimmern ermöglicht, störe ich auch bei späterem Unterrichtsbeginn meine Mitschülerinnen nicht durch lautes Schreien oder Herumtoben auf den Gängen und in den Klassenzimmern.
7. Bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe muss ich aus versicherungstechnischen Gründen auf jeden Fall bis zum Ende des Unterrichts auf dem Schulgelände bleiben.
8. Ich halte mich nicht beim/im Lehrer-Kopierraum auf.
9. In die Verwaltung gehe ich zu den dort angeschriebenen Öffnungszeiten.
10. Den Aufzug benutze ich nur, wenn ich einen Berechtigungsschein aus der Verwaltung besitze.
1. Unterricht und schulische Veranstaltungen
1.1 Die Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen/ Projekten ist eine selbstverständliche Pflicht. Daraus folgt, dass mich ein Erziehungsberechtigter unverzüglich entschuldigen muss, wenn ich einmal nicht teilnehmen kann (siehe Meldungen).
1.2 Ich erledige meine Hausaufgaben gewissenhaft.
1.3 Ich erscheine pünktlich, damit der Unterricht regulär ablaufen kann.
1.4 Während des Unterrichts ist das Essen nicht erlaubt; Trinken nur mit Einverständnis des jeweiligen Lehrers. Verunreinigungen beseitige ich selbstständig.
1.5 Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen sein, so verständigt eine Klassensprecherin das Sekretariat. In dieser Zeit verhalte ich mich ruhig und bereite mein Arbeitsmaterial auf meinem Tisch vor.
1.6 Ich kümmere mich selbstständig um Informationen und Termine. Mittags nach dem Unterricht schaue ich auf den Vertretungsplan für den nächsten Tag.
1.7 Durch Fehltage Versäumtes hole ich umgehend und selbstständig nach.
2. Ordnung und Sauberkeit
2.1 Die gegebene Sitzordnung wird eingehalten.
2.2 Wir kleben nichts an die Wände und Türen. Das Klassenzimmer wird nur nach Rücksprache mit der Schulleitung geschmückt.
2.3 Ich bin für Ordnung und Sauberkeit an meinem Platz, in meinem Fach, in meinem Klassenzimmer und in der Schule verantwortlich.
2.4 Ich hinterlasse keine Essensreste oder Verpackungen im Gang und auf den Treppen. Sehe ich Abfall liegen, so hebe ich ihn auf und entsorge ihn; dabei achte ich auf fachgerechte Mülltrennung.
2.5 Getränke in Plastikbechern dürfen nicht ins Schulhaus mitgenommen werden. Ich trinke sie in der Aula. Die Becher werden in den dafür vorgesehenen Behältern oder Mülleimern entsorgt.
2.6 Um andere beim Lernen nicht zu stören, tobe ich während Freistunden nicht im Pausenhof.
2.7 Ich sitze nicht auf den Fensterbänken oder den Heizkörpern.
2.8 Wir schonen die Umwelt und helfen Heizungsenergie, Strom und Wasser zu sparen. Wir lüften im Winter nur stoßweise und schalten das Licht aus, wenn wir das Zimmer verlassen. Nach Unterrichtsende dreht der Ordnungsdienst die Heizung zurück.
2.9 Am Ende des Unterrichts stelle ich meinen Stuhl hoch.
2.10 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände schalte ich Handys und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, aus. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden (BayEUG Art.56/5). Eingeschaltete Handys gelten darüber hinaus bei Leistungsnachweisen als Unterschleif.
3. Pausenregelung
3.1 Bei gutem Wetter verbringe ich meine Pause am besten an der frischen Luft, ansonsten in der Aula und im Hauptgebäude. Um 10:30 Uhr gehe ich zurück ins Klassenzimmer, wo der Unterricht um 10:35 Uhr fortgesetzt wird.
3.2 Die Klassenzimmer (incl. 10. Klasse) und im Südflügel das Erdgeschoss sowie das erste Obergeschoss werden während der Pause zugesperrt.
3.3 Alle Klassen übernehmen im wöchentlichen Wechsel den Pausendienst und räumen auf. (Wenn jeder seine Abfälle ordentlich entsorgt, wird diese Aufgabe bald überflüssig!)
3.4 Beim Pausenverkauf zeige ich mich fair und drängle mich nicht vor.
3.5 Während des Pausenverkaufs können auch die Pfandflaschen abgegeben werden. Ich bringe meine Pfandflaschen immer bald möglichst zurück.
3.6 Auch Lehrer brauchen eine Pause, darum klopfe ich nur in dringenden Fällen während der Pause am Lehrerzimmer.
4. Gesundheit und Sicherheit
4.1 Das Rauchen ist in der gesamten Schulanlage grundsätzlich untersagt. Ich halte mich an das Jugend- und Gesundheitsschutzgesetz).
4.2 An der Bushaltestelle drängle ich nicht und verhalte mich rücksichtsvoll und vorsichtig. Den Aufsicht führenden Lehrkräften ist unbedingt Folge zu leisten.
4.3 Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
4.4 Ich verwende aus Sicherheitsgründen keine Elektrogeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschine u.ä.) und Kerzen in den Klassenzimmern.
4.5 Alarmplan: Ich präge mir die Fluchtwege aus den Klassenzimmern und Fachräumen sowie die Verhaltensregeln bei Feueralarm gut ein. Die Fluchtwege hängen in den Klassenzimmern aus. Ich nehme die Feueralarmübungen ernst - es geht um meine Sicherheit. Die Klassenbuchführerinnen achten darauf, dass alle fehlenden Schülerinnen ins Tagebuch eingetragen sind.
5. Meldungen
5.1 Wenn ich krank bin, müssen meine Eltern die Schule unbedingt noch vor 8:00 Uhr per Telefon 08042/4604 oder per Fax 08042/5365 verständigen. Eine Krankmeldung per Mail ist nur für volljährige Schülerinnen zulässig ! In jedem Fall muss die schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten innerhalb von zwei Tagen nachgereicht werden (§ 39 RSO / § 37 GSO).
5.2 Fehle ich bei einem Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung, kann meine Arbeit mit der Note 6 bewertet werden (§ 58 GSO / §53 RSO)
5.3 Wenn ich während der Unterrichtszeit krank werde, muss ich mich befreien lassen. Den Befreiungsantrag muss der jeweilig Fachlehrer (RS) und die Schulleitung unterschreiben, bevor ich abgeholt werde.
5.4 Wenn ich nicht abgeholt werden kann, halte ich mich im Krankenzimmer auf. Den Aufenthalt im Krankenzimmer muss der jeweilige Fachlehrer durch Unterschrift genehmigen; die Eltern nehmen ebenfalls davon Kenntnis.
5.5 Arztbesuche und sonstige Termine lege ich grundsätzlich so, dass ich dabei keinen Unterricht versäume. Müssen Arztbesuche am Vormittag vereinbart werden, halte ich die Schulaufgabentermine frei. Anträge auf Befreiungen sind spätestens drei Schultage vorher im Sekretariat abzugeben. Die von der Schulleitung genehmigte Befreiung ist am nächsten Schultag dem Sekretariat und dem Klassenleiter bekannt zu geben.
5.6 Beurlaubungen zum vorzeitigen Antritt einer Ferienreise während der Schulzeit sind nicht möglich.
5.7 Ich melde eine Änderung meiner Personalien (z. B. Anschrift oder Telefonnummer für den Notfall) unverzüglich im Sekretariat.
5.8 Erleide ich einen Unfall auf dem Schulweg oder im Schulbereich, zeige ich diesen im Sekretariat an, weil hierfür eine Unfallmeldung für den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband ausgefüllt werden muss. Dieser trägt dann die Kosten. Ich informiere auf alle Fälle auch den behandelnden Arzt davon, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
5.9 Für Sachbeschädigungen an Einrichtungsgegenständen oder am Gebäude, die ich persönlich verursacht habe, muss ich (bzw. meine Erziehungsberechtigten) die Verantwortung und die Reparaturkosten übernehmen. Ich melde mich in solchen Fällen unverzüglich im Sekretariat. Auch für beschädigte oder verlorene Bücher muss ich haften. Bereits vorhandene Schäden an ausgeliehenen Schulbüchern sind baldmöglichst nach der Ausgabe zu melden.
5.10 Diebstähle melde ich sofort im Sekretariat und beim jeweiligen Fachlehrer. (Ich nehme möglichst wenig Geld und Wertsachen in die Schule mit und gebe Fundsachen immer ab!)
Lenggries, 1. September 2010